Kompetenzen
Kompetenz im Strafrecht und besonders im Wirtschaftstrafrecht und Steuerstrafrecht gründet einerseits auf der Kenntnis des Verfahrensrechtes, der Strafprozeßordnung, und speziellen Prozeßregeln in Einzelgesetzen wie beispielsweise der Abgabenordung. Zum Anderen gehört jenseits des in dem Kernstrafrecht geregelten allgemeinen Bereiches des Strafrechtes die Spezialregelungen des Nebenstrafrechtes zum notwendigen Instrumentarium des Wirtschaftsstrafrechtlers. Als Drittes muß er die Verknüpfung von zivilem und öffetlichem Recht mit dem Strafrecht erkennen und deshalb weite Bereiche dieser Rechtsgebiete in Ihren Grundzügen beherrschen. Unsere Arbeitsbereiche finden Sie in der Übersicht rechts.





