Arzt und Medizin
Arztstrafrecht
Arztstrafrecht wird in der Öffentlichkeit regelmäßig mit dem Vorwurf der ärztlichen Fehlbehandlung verbunden. Von den pro Jahr geschätzten 4000 Ermittlungsverfahren gegen Ärzte betrifft ein nicht geringer Anteil den Bereich der Behandlungsfehler. Bedingt wird dies durch den Umstand, dass Strafanzeigen heutzutage auch im Arztrecht nicht nur als psychologisches Druckmittel eingesetzt, sondern darüber hinaus als Weg genutzt werden, preiswert - da im Strafverfahren auf Staatskosten - ein Sachverständigengutachten erstellen zu lassen. Das arztstrafrechtliche Ermittlungsverfahren führt darüber hinaus zu oftmals unterschätzten Fernwirkungen, die den Arzt mehr als empfindlich treffen können. Bereits die Verurteilung zu einer Geldstrafe kann den Entzug der Approbation zur Folge haben. Die Wirkungen eines öffentlichen Strafverfahrens, selbst im Falle des Freispruches, sind wirtschaftlich verheerend. Seit den achtziger Jahren wird das Arztstrafrecht durch einen weiteren Aspekt geprägt. Es häufen sich die Ermittlungsverfahren gegen Ärzte wegen des Vorwurfes eines Abrechnungsbetruges. In Zeiten knapper werdender Mittel und Resourcen prüfen die Kassenärztlichen Vereinigungen sowie die Krankenkassen unter zu Hilfenahme speziell entwickelter Software deutlich häufiger und intensiver.
Medizinstrafrecht
Mit einer Vielzahl neuer Gesetze, beispielsweise dem Embryonenschutzgesetz, dem Medizinproduktegesetz und der Erweiterung der Arzneimittelgesetze ist der Bereich gesundheitsnaher Tätigkeit sehr detailreich reglementiert worden. Auch hier hat der Gesetzgeber nicht darauf verzichtet, eine Vielzahl von Strafnormen in die verschiedenen Gesetze aufzunehmen und die Strafandrohungen zum Teil aus dem Ordnungswidrigkeitenrecht in das Strafrecht zu überführen. Problembewusstsein für die strafrechtlichen Aspekte in diesen Gesetzen ist kaum vorhanden. Die permanenten Veränderungen dieser Gesetze bedingen Spezialkenntnisse der Sondermaterie, um eine sachgerechte Verteidigung oder auch präventive Beratung zu führen.
Ähnlich wie in anderen Rechtsgebieten haben sich besondere Kenntnisse und besondere Interessen auch in dem Bereich der Strafverfolgung von Ärzten und Medizinern akkumuliert. Daher hat eine Spezialisierung auf Fragen des Medizinrechtes mittlerweile auch bei vielen Staatsanwaltschaften stattgefunden.
Der Spezialisierung der Strafverfolgungsorgane kann nur mit einer Spezialisierung der Verteidiger begegnet werden. Auch in diesem Bereich muss die Verteidigung von Ärzten und Krankenhäusern sofort einsetzen, nicht zuletzt, um zu verhindern, dass das Strafverfahren die Öffentlichkeit erreicht.


