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Kanzlei des Jahre für Wirtschaftsstrafrecht

Außenhandel- und Zollstrafrecht

Die Vernetzung von Wirtschaft und Handel in globaler Form hat zu einer Intensivierung von Strafverfahren im Bereich des Außenwirtschaftsrechtes geführt. Jüngstes Beispiel sind die sogenannten 'Oil-for-Food' Verfahren, wonach angeblich alle Unternehmen, die mit dem Irak Außenhandel trieben, gegen das Außenhandelsgesetz in strafbarer Form verstoßen haben sollen. Auch nach einer Entschärfung des Außenhandelsstrafrechtes im Embargobereich durch den Gesetzgeber sind insbesondere im Hochtechnologiebereich - Stichwort dual use - die Verfahren für Unternehmen und persönlich Beschuldigte hoch problematisch.

Wegen der starken Export-Abhängigkeit der deutschen Wirtschaft ist das Außenhandelsstrafrecht ein durchaus messbarer Teil des deutschen Wirtschaftsstrafrechtes.

Das Zollstrafrecht ist die Kehrseite des Außenwirtschaftstrafrechtes: Nach Deutschland eingeführte Waren sind einer Vielzahl von Vorschriften unterworfen, deren Verletzung wiederum Ermittlungsverfahren hervorruft. Nahezu unbemerkt haben sich die Kompetenzen des Zolles massiv erweitert, die Eingriffsbefugnisse der Zollbehörden sind mannigfach. Auch hier hat sich ein spezieller Bereich von Vorschriften und Normen herausgebildet, deren Kenntnis für eine sinnvolle Verteidigung gegen Vorwürfe einer illegalen Einfuhr erforderlich ist.