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Kanzlei des Jahre für Wirtschaftsstrafrecht

Internationales und Europastrafrecht

Strafrecht ist kein nationales Phänomen mehr, mit der Öffnung der Grenzen und der Globalisierung von Handel und Wirtschaft entwickeln sich immer mehr Strafverfahren, die grenzüberschreitend sind. Die europäische Gesetzgebung hat darauf mit dem europäischen Haftbefehl reagiert, die Rechtshilfeabkommen zwischenstaatlicher Art werden intensiviert, multinationale Verfolgungsbehörden geschaffen. Es entwickelt sich ein europäisches Verfahrensrecht, welches mit dem Deutschen Verfahrensrecht interagiert.

Es wird deshalb immer wichtiger, europarechtliche Rechtssätze in nationalen Strafverfahren fruchtbar zu machen, insbesondere im Steuer- und Zollrecht muss bei grenzüberschreitenden Verfahren die europäische Komponente auch von dem Strafrechtler geprüft werden. Hinzukommt, dass ausländische Rechtsordnungen ihre Auswirkungen auf das Deutsche Strafverfahren zeigen: Ein in Amerika geführtes Verfahren durch die SEC auf der Basis des FCPA (foreign corruption practices act) wird mehr und mehr von einem Deutschen Pendant begleitet, das Treffen amerikanischer und deutscher Staatsanwälte ist keine Seltenheit mehr. In allen diesen Fällen ist neben der Kenntnis der eigenen Rechtsordnung auch das Verständnis der internationalen und europarechtlichen Mechanismen zur Verteidigung erforderlich.

 

Rechtsprechungsübersicht Europäischer Haftbefehl