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Kanzlei des Jahre für Wirtschaftsstrafrecht

Insolvenzen

Trotz eines leichten Rückganges der Insolvenzfälle im letzten Jahr ist die Justiz gerade dabei, die Welle der Insolvenzen aus den Vorjahren zu bearbeiten. Insolvenzen sind häufig schicksalhaft, durch Dritte verursacht und vielfach an dem Raster "Schuld" kaum zu messen. Dennoch geht jede Insolvenzakte über den Schreibtisch eines Staatsanwaltes und wird darauf geprüft, ob Insolvenzstraftaten vorliegen können. In einer Vielzahl der Fälle ist der Mangel an Geld gleichzeitig auch der Mangel an Möglichkeiten, bestimmte Pflichten zu erfüllen - insbesondere die Zahlung von Sozialabgaben. Hier hat der Strafverteidiger die Frage zu klären, ob tatsächlich eine - auch für den Betroffenen erkennbare - Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit vorgelegen hat. Mit dem Staatsanwalt ist zu diskutieren, ob Zuwarten tatsächlich vorwerfbar oder gesetzlich akzeptiert war.