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Kanzlei des Jahre für Wirtschaftsstrafrecht

Korruption

Auch das Strafrecht kennt Moden - die seit Jahren andauernde Hauptmode des Strafrechtes spielt sich im Bereich der Korruptionsbekämpfung ab. Korruption in ihrer klassischen Form ist eine Gefahr für die Gesellschaft, wo allerdings diese Gefahr beginnt und gesellschaftlich notwendiges Miteinander auf der Basis persönlichen Respekts und persönlicher Bekanntschaft endet, ist immer noch umstritten und unklar.

Der Staat in Form der Strafverfolgung jedenfalls hat in diesem Bereich massiv hochgerüstet: Nicht nur Schwerpunktstaatsanwaltschaften befassen sich mit Korruptionsbekämpfung, innerhalb dieser Behörden gibt es zusätzlich noch Abteilungen, die sich ausschließlich mit Korruptionsvorwürfen befassen. Einzelne Staatsanwälte - nicht zuletzt aus dem Frankfurter Bereich - haben pressenotorische Bekanntheit für ihre Auftritte bis in hochkarätige politische Talkshows erreicht.

Parallel zu dem hohen Interesse der Verfolgungsorgane hat sich eine komplexe, vielschichtige, zum Teil in sich widersprüchliche Rechtsprechung herausgebildet, die sowohl in der Präventionsberatung, als auch im akuten Verteidigungsfall bis in ihre  Verästelungen hinein geprüft werden muss.