Mock Dawn Raids – Scheindurchsuchungen als Vorbereitung auf den Ernstfall
I. Durchsuchungen von Geschäftsräumen durch Ermittlungsbehörden
Gerät ein Unternehmen in den Fokus von Ermittlungsbehörden, ist es vor Durchsuchungen nicht mehr sicher. Dies gilt für alle Formen des Wirtschaftsstrafrechts und unabhängig von der ermittelnden Behörde (Staatsanwaltschaft sowie nationale und europäische Kartellbehörden).
Bei der Durchsuchung entscheidet sich, ob die Ermittlungsbehörde ihre Ermittlungen intensiviert und Zufallsfunde verhindert werden können. Dies hängt nicht zuletzt vom Verhalten der Mitarbeiter ab. Bei Durchsuchungen der Europäischen Kommission (sog. Nachprüfungen) kann Fehlverhalten des Unternehmens die Festsetzung empfindlicher Geldbußen begründen. Deswegen werden Mitarbeiter entsprechend geschult und in die Verhaltensregeln bei Durchsuchungen eingewiesen.
Die Geschäftsleitung muss sich darauf verlassen können, dass die Verhaltensregeln befolgt werden. Die Durchführung einer Scheinrazzia (sog. Mock Dawn Raid) hat sich als effektives Mittel zur Vorbereitung auf den Ernstfall bewährt.
II. Mock Dawn Raids
Bei einem Mock Dawn Raid handeln beauftragte Rechtsanwälte wie Beamte einer Ermittlungsbehörde (Staatsanwaltschaft, Kartellbehörde etc.) und führen eine Durchsuchung in den Geschäftsräumen des Unternehmens durch. Die Durchsuchung wird exakt so durchgeführt, wie es auch eine Behörde tun würde. Es werden die Büroräume von Mitarbeitern durchsucht, Dokumente gesichtet und die Mitarbeiter werden befragt. Sofern im Unternehmen bereits strafrechtlich relevante Risiken identifiziert wurden, ermöglicht der Mock Dawn Raid zudem die Aufklärung verdächtiger Sachverhalte.
III. Projektablauf Mock Dawn Raid
Die Durchführung eines Mock Dawn Raids bedarf einer konzeptionellen Projektplanung. Der Projektverlauf unterteilt sich in nachfolgend skizzierte Phasen: Vorbereitungsphase, Durchführungsphase und Auswertungsphase.
IV. Mock Dawn Raids durch WESSING & PARTNER
Die Kanzlei WESSING & PARTNER führte kürzlich einen Mock Dawn Raid in einem der weltweit führenden Unternehmen der Pharmabranche durch. Mit acht Mitarbeitern durchsuchte die Kanzlei die Geschäftsräume verschiedener Vertriebsabteilungen. Schwachstellen im Verhalten der Mitarbeiter sowie im organisatorischen Bereich des Unternehmens konnten in eine Vielzahl von Handlungsempfehlungen umgesetzt werden.







