Steuerstrafrecht und Selbstanzeigeberatung
Durch den Gesetzgeber hat das Steuerstrafrecht in den letzten Jahren eine neue Dynamik erhalten. Es geht ihm darum, auch im Steuerstrafrecht das für Fälle der organisierrten Kriminalität entwickelte Instrumentarium anwenden zu können: das Abhören von Telefonen und der Lauschangriff, zukünftig das Eindringen in private und geschäftliche Computer. Steuerstrafverfahren nehmen insgesamt zu; die Möglichkeiten, sich über die Finanzdaten der Bürger zu informieren, sind derart gewachsen, daß Verdachtsfälle viel häufiger entstehen.
Steuerstrafrecht bedarf der ausgewogenen Beziehung zwischen dem Strafrecht und dem materiellen Steuerrecht, wobei eine kluge und ausgewogene Zusammenarbeit mit den dieses Gebiet repräsentierenden Personen wie Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern den größten Erfolg verspricht.
Im Lichte der gerade erneut anrollenden Fahndungswelle wegen einer Insiderinformation aus Liechtenstein, die zu einer massiven Aktivität der in diesem Bereich besonders gefürchteten Staatsanwaltschaft Bochum geführt hat, ist die Frage einer strafbefreienden Selbstanzeige besonders aktuell. Dieses Instrument für unsere Mandanten richtig anzuwenden und damit nicht möglicherweise zusätzlichen Schaden auszulösen betrachten wir als unsere Aufgabe und Kompetenz.


