Wettbewerbsverstöße

Industriespionage, illegale Abwerbung von Mitarbeitern, die Nutzung fremder Patente war bislang ein Problem, welches sich im Zivilrecht abspielte. Dass es in diesen Situationen auch strafrechtliches Instrumentarium gibt, welches zugreifen kann, ist eine frische Erkenntnis, die allerdings zu einer erheblichen Zunahme von Strafverfahren aus dem Bereich des Wettbewerbsstrafrechts geführt hat. Durch die Nutzung von Computern ist die Duplizierung von Wissen einfach geworden. Es ist so verführerisch, sich dieses Wissens mit wenigen Mausklicks zu bemächtigen, so dass auch die Anzahl der Fälle zunimmt. Der Strafrechtler ist in diesen Fällen auf beiden Seiten gerufen: Zur Verteidigung desjenigen, dem wettbewerbswidriges Verhalten vorgeworfen wird und gleichzeitig auch zur Verteidigung der Interessen derjenigen, deren geistiges Eigentum angegriffen worden ist.