Kompetente und umfassende Selbstanzeigeberatung
Die Möglichkeiten der Finanzbehörden zu Ermittlungen im In- und Ausland werden kontinuierlich erweitert. Der wiederholte Ankauf von Schweizer Bankdaten zeigt, dass auch die Praxis der Steuerfahndung keine Grenzen mehr kennt.
Die steuerstrafrechtlichen Risiken einer unterlassenen Selbstanzeige sind durch die neuere die Strafen bei Steuerhinterziehung deutlich verschärfende Rechtsprechung gestiegen. Bei Verkürzungsbeträgen in Millionenhöhe ist eine Freiheitstrafe ohne Bewährung zu erwarten, welche im Einzelfall auch bei geringeren Beträgen drohen kann.
Nach Presseberichten soll durch die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen gerade ein weiterer Datenträger mit Kontoinformationen über 1.000 Kunden des Bankhauses Coutts in Zürich angekauft worden sein. Baldige Durchsuchungsmaßnahmen sind in diesen Fällen zu erwarten. Betroffene sollten sofort anwaltlichen Rat suchen, da bei schnellem Handeln noch die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige bestehen kann.
Wir bündeln in unserer Sozietät die für eine Selbstanzeigeberatung notwendige steuerrechtliche und strafrechtliche Kompetenz, welche sich auf alle Bereiche des Wirtschaftsstrafrechtes erstreckt. Hierdurch gewährleisten wir die umfassende Beachtung auch außersteuerstrafrechtlicher Aspekte einer Selbstanzeige.
Durch intensive Kontakte zu den im Ausland betroffenen Banken, die Zusammenarbeit mit erfahrenen Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern bei der Auswertung der Unterlagen und unsere aus langjähriger Erfahrung gewonnenen Kenntnis der unterschiedlichen Praxis der verschiedenen Finanzbehörden können wir schnell reagieren.
Wir sind in akuten Gefährdungssituationen schnellstens in der Lage, Sie zu beraten. Rufen Sie uns – erforderlichenfalls auch unter unserer Notrufnummer +49 (0) 172 / 26 42 86 5 – an. Wir reagieren sofort.






