Kompetente und umfassende Selbstanzeigeberatung
Die Möglichkeiten der Finanzbehörden zu Ermittlungen im In- und Ausland werden kontinuierlich erweitert. Der Ankauf von Schweizer Bankdaten zeigt, dass auch die Praxis der Steuerfahndung keine Grenzen mehr kennt. Zusätzlich hat der Bundesgerichtshof jüngst die Anforderungen an eine strafbefreiende Selbstanzeige verschärft. Nur noch eine vollständige Selbstanzeige kann Straffreiheit vermitteln. Hierdurch wird die Notwendigkeit einer kompetenten, umfassenden und zugleich schnellen Selbstanzeigeberatung besonders aktuell.
Wir bündeln in unserer Sozietät die für eine Selbstanzeigeberatung notwendige steuerrechtliche und strafrechtliche Kompetenz, welche sich auf alle Bereiche des Wirtschaftsstrafrechtes erstreckt. Hierdurch gewährleisten wir die umfassende Beachtung auch außersteuerlicher Aspekte einer Selbstanzeige. Häufig ist eine Steuerhinterziehung mit weiteren Straftaten verbunden ohne deren Berücksichtigung eine Selbstanzeige zur Selbstauslieferung werden kann.
Zugleich ermöglichen unsere intensiven Kontakte zu den im Ausland betroffenen Banken und die Zusammenarbeit mit erfahrenen Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern bei der Auswertung der Unterlagen mit der unerlässlichen Schnelligkeit zu handeln.
Hierbei ist uns die von der steuerstrafrechtlichen Dogmatik häufig abweichende jeweilige Praxis der zuständigen Finanzbehörden bei der Prüfung der Selbstanzeigen vertraut.
Selbstverständlich begleiten wir unsere Mandanten auch mit unserer langjährigen Erfahrung als Strafverteidiger in dem auf eine Selbstanzeige notwendig folgenden Ermittlungsverfahren bis zu dessen Einstellung. Sollte eine Selbstanzeige nicht mehr möglich sein, werden wir Sie in aller Konsequenz verteidigen und sind auch im Notfall über unser bundesweites Netz von Kollegen schnell zu Ihrer Verfügung.


