Kanzlei des Jahre für Wirtschaftsstrafrecht

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18.09.08

EU-Strafrechtstag in Bonn am 20.09.2008

EU- Straf- und Strafverfahrensrecht ist essentieller Gegenstand jeder Tätigkeit des heutigen Strafverteidigers. EU – Rechtsetzung bestimmt zunehmend unmittelbar und mittelbar das anzuwendende materielle Strafrecht und Strafprozessrecht. Das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung begründet die Verbindlichkeit der Rechtsakte anderer Staaten im deutschen Strafverfahren. EU-Haftbefehl, gegenseitige Anerkennung von (Abwesenheits-) Urteilen, ne bis in idem sind aktueller Gegenstand europäischer Rechtsetzung. Sie tangiert und beschneidet deutsches Strafverfahrensrecht und persönliche Grundrechte.

Im Focus der Strafverteidigung ist noch immer zumeist allein die nationale Gesetzgebung. Europäische Rechtsetzung wird in der Regel sträflich vernachlässigt und erst wahrgenommen, wenn strafprozessuale Fakten geschaffen sind. Gerade ein sich auch rechtspolitisch definierendes Verständnis von Strafverteidigertätigkeit muss die eigene Beschränktheit europäischen Entscheidungsprozessen gegenüber sprengen und diese Rechtsgestaltung und Rechtsetzung aktiv begleiten. Der 1. EU-Strafrechtstag soll die EU-Rechtsetzung im Straf- und Strafverfahrensrecht in den Blickpunkt der Verteidigeröffentlichkeit zu rücken. Zugleich wollen wir den neuerlichen Versuch unternehmen, zu einer Struktur interessierter Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zu kommen, die sich dem Thema EU-Rechtsetzung Strafrecht/Strafverfahrensrecht widmet und Fortbildung und rechtspolitische Begleitung der EU-Rechtssetzung betreibt.

Die Regelung der Verfahrensrechte im Europäischen Strafrecht lässt befürchten, dass der unter der Maxime des Rechtsstaats geführte klassische Strafprozess überholt ist. Von Fair Trial und Waffengleichheit gegenüber EU- Strafverfolgungsorganen (Europol, Eurojust, EU-Staatsanwaltschaft) bleibt wenig bis nichts. Wie ist Verteidigung im EU-Strafprozess verfahrensrechtlich zu gewährleisten und wo ist sie organisatorisch zu verankern?

EU-Rechtsetzung im Straf- und Strafverfahrensrecht erfolgte bislang im Rahmen der sog. Dritten Säule durch Rahmenbeschlüsse und Richtlinien. Der Vertrag von Lissabon sieht die ‚Vergemeinschaftung’ auch des Strafrechts vor. Es soll beleuchtet werden, ob und ggfs. welche Konsequenzen dies für die strafrechtliche Rechtsetzung und das Strafverfahren hat.

Eine Bestandsaufnahme des EU-Straf- und Strafverfahrensrechts beleuchtet, welche Bereiche bereits durch den europäischen Gesetzgeber geregelt sind und welche weiteren Regelungen in nächster Zeit zu erwarten sind.

Das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung zwingt den Verteidiger zur Kenntnis anderer Rechtsordnungen ebenso wie zur internationalen Zusammenarbeit. Ist effiziente Strafverteidigung überhaupt noch möglich, wie ist sie praktisch zu erreichen und was muss der Verteidiger konkret leisten? Ein Blick in die Praxis des international tätigen Strafverteidigers.

Strafprozessuale Mindeststandards waren zentrales Anliegen der deutschen Ratspräsidentschaft. Die Versuche der Gewährleistung rechtsstaatlicher Mindeststandards im europäischen Strafverfahren sind bislang gescheitert. Für die Verteidigung und den Rechtsstaat sind sie ein MUSS. Kann Lissabon hier eine neue Dynamik schaffen? Ein Meinungsaustausch.

Was kann eine Strafverteidigervereinigung leisten im europäischen Rechtsetzungsverfahren? Welche rechtspolitische Einflussnahme bleibt möglich und was ist erforderlich? Hoffentlich auch ein Streitgespräch.

Folgendes Programm ist vorgesehen:

  • Schluss mit lustig! Verfahrensrechte im Europäischen Strafrecht
    Rechtsanwalt Stefan Kirsch, Frankfurt
  • Neue EU – Rechtsetzung nach Lissabon? Abläufe – Beteiligung – Einwirkungsmöglichkeiten
    Prof. Dr. Robert Esser, Passau
  • EU – Straf- und Strafverfahrensrecht, Eine Bestandsaufnahme
    Prof. Dr. Otto Lagodny, Salzburg
  • Das Prinzip gegenseitiger Anerkennung in der Praxis des Strafverteidigers
    Rechtsanwalt Prof. Dr. Holger Matt, Vorsitzender ECBA, Frankfurt
  • Europa bauen ohne den Rechtsstaat zu schleifen, Mindeststandards – Unverzichtbar
    Rechtsanwalt Hartmut Wächtler, München,
    MDgT Eberhard Siegismund, BMJ, Berlin,
    Rechtsanwalt Dr. Heiko Ahlbrecht, Düsseldorf
  • Beteiligungsmöglichkeiten im EU – Rechtsetzungsverfahren, Was kann eine Strafverteidigervereinigung leisten?
    Rechtsanwalt Stefan Kirsch, BRAK, Frankfurt,
    Rechtsanwalt Prof. Dr. Holger Matt, Vorsitzender ECBA, Frankfurt,
    Rechtsanwalt Jerzy Montag, BT-Abgeordneter, München (angefragt),
    Rechtsanwalt Michael Rosenthal, DAV, Karlsruhe,
    MDgT Eberhard Siegismund, BMJ, Berlin,
    Rechtsanwalt Hartmut Wächtler, München

Zeit: 20.09.2008, 09.30 - 18.00 Uhr

Ort: Universitätsclub Bonn, Konviktstr. 9, 53113 Bonn

Veranstalter: Strafverteidigervereinigung NRW

Weitere Informationen:
Fortbildungsveranstaltung gem. § 15 FAO – 7 Stunden.
Teilnehmerbeitrag 100 €, Mitglieder der Strafverteidigervereinigung NRW 75 €, Studierende und Referendare 50 € an: Strafverteidigervereinigung NRW, Kto. 149 49 47 BLZ 430 500 01.

Wegen der begrenzten Platzzahl frühzeitige vorherige Anmeldung an: Strafverteidigervereinigung NRW, Kurt-Schumacher-Platz 8, 44787 Bochum oder info(at)strafverteidigervereinigung-nrw.de 


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