25.07.2008
EuGH definiert Aufenthalt und Wohnsitz nach Art. 4 des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl
Zur Reichweite der Begriffe „Aufenthalt“ und „Wohnsitz“ im Sinne von Art. 4 Nr. 6 Rb-EuHb (EuGH, Urteil vom 17. Juli 2008, Rs. C-66/08)


