Kanzlei des Jahre für Wirtschaftsstrafrecht
10.09.2009

Bundesgerichtshof betont die strafrechtliche Garantenstellung von „Compliance Officers“

...aber auch Angestellte ohne eine solche Berufsbezeichnung kann eine Pflicht zur Verhinderung von Straftaten treffen, entschied der 5. Strafsenat am 17.07.2009 – 5 StR 394/08


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