10.09.2009

Bundesgerichtshof betont die strafrechtliche Garantenstellung von „Compliance Officers“

...aber auch Angestellte ohne eine solche Berufsbezeichnung kann eine Pflicht zur Verhinderung von Straftaten treffen, entschied der 5. Strafsenat am 17.07.2009 – 5 StR 394/08


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