Aktuelles im Bereich Strafrecht
Der Unternehmensanwalt im Strafrecht: Zur Stellungnahme der BRAK aus November 2010
Der Strafrechtsausschuss der BRAK widmet sich mit seinen Thesen zur strafrechtlichen Beratung von Unternehmen einem Thema, das für den Wirtschafts- und Steuerstrafverteidiger zentrale Fragen der Berufsausübung berührt.
Namentlich die interne Sachverhaltsaufklärung zur Feststellung von kriminellen Verhalten von Mitarbeitern oder Organen steht unter ganz besonderem zeitlichen Druck. Hier besteht nicht nur die Notwendigkeit, rechtswidrige Zustände abzustellen. Über die steuerliche Berichtigungspflicht des § 153 AO sowie wegen der steuerstrafrechtlichen Selbstanzeige nach §§ 371 existieren unaufschiebbare, unverzügliche Handlungspflichten oder Handlungszwänge.
Den Vorstoß der BRAK zur Feststellung anerkannter Regeln begrüßen wir nachhaltig, weil die Zurückhaltung des Gesetzgebers auf diesem Gebiet den Beteiligten erhebliche Unsicherheiten in Kernbereichen der anwaltlichen Beratung aufbürdet. Dieses Spannungsfeld wird deutlich an der pressebekannten aktuellen Aufforderung der Staatsanwaltschaft an die Bayerische Landesbank, jegliche Ermittlungstätigkeit im Fall eines gekündigten und in U-Haft befindlichen ehemaligen Vorstands zu unterlassen.
Die Stellungnahme der BRAK finden Sie auf [deren Internetseite].
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