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14.10.10

Übergabe einer weiteren Steuer-CD an Finanzbehörden steht unmittelbar bevor

Nach Presseberichten sollen in den nächsten Tagen die Daten einer weiteren Steuer-CD an die deutschen Finanzbehörden übergeben werden. Hierbei handelt es sich um Daten der Bank HSBC in der Schweiz.

Die Steuer-CD war in den Besitz der französischen Finanzbehörden gelangt. Diese beabsichtigen nunmehr die Daten der deutschen Kunden dem Bundeszentralamt für Steuern zu übergeben.

In diesem Jahr waren bereits mindestens zwei Steuer-CD unmittelbar durch deutsche Finanzbehörden von Datendieben angekauft worden. Eine vom Land Nordrhein-Westfalen  für nach Medienberichten 2,5 Mio EUR erworbene CD betraf Kunden der Credit Suisse in der Schweiz. Hier wurden bereits durch die Staatsanwaltschaft Düsseldorf Ermittlungsverfahren gegen 1100 Kunden und auch Mitarbeiter der Credit Suisse eingeleitet. Eine andere vom Land Niedersachsen angekaufte CD soll Daten verschiedener Schweizer Banken enthalten.

Die Affäre um den Ankauf der CD mit Daten der Credit Suisse hat nun offenbar einen tragischen Fortgang genommen. Am 1. Oktober berichteten Medien, dass sich ein mutmaßlicher Informant oder Vermittler des Datenverkaufs in einer Schweizer Gefängniszelle das Leben genommen habe. Dieser sei zuvor von der Bundesanwaltschaft in Bern wegen des Verdachts auf wirtschaftlichen Nachrichtendienst festgenommen worden.

Dies zeigt auf tragische Weise, welch problematischer Weg hier von den Steuerbehörden beschritten wird. Der Ankauf der Daten, welche von den Informanten auf strafbare Weise Beiseite geschafft worden sind, ist auch rechtlich fragwürdig. Die von den Finanzbehören vertretene Auffassung, dass die so beschafften Daten verwertbar seien, ist nicht überzeugend. Eine höchstrichterliche Entscheidung hierzu steht allerdings noch aus.

Pro und Contra des Ankaufs und der Verwertung gespeicherter und geklauter Bankdaten durch Bund und Länder werden auf dem Steueranwaltstag 2010 Herr Oberstaatsanwalt Michael Schwarz, Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf und Herr Prof. Dr. Jürgen Wessing kontrovers diskutieren. Die Veranstaltung der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht des Deutschen Anwaltvereins findet am 05.11.2010 ab 10.00 Uhr im Grand Hyatt Hotel, Berlin statt.


Umgehende und professionelle Selbstanzeige angeraten

Potentiell betroffene Bankkunden sollten sich jedoch nicht auf ein Verwertungsverbot verlassen. Sie müssen – unabhängig davon, ob der Bundesgerichtshof schließlich ein solches anerkennt - in  jedem Fall zunächst mit Durchsuchungsmaßnahmen und langjährigen Ermittlungen rechnen.  Hiervor kann ggf. noch eine sofortige Selbstanzeige schützen.

Seit einer neuen Entscheidung des 1. Strafsenates des Bundesgerichtshofes vom 20.05.2010 – 1 StR 577/09 – haben sich Zeitdruck und Anforderungen an eine Selbstanzeige deutlich erhöht. Während nach früherer Rechtsprechung eine Selbstanzeige erst dann verspätet war, wenn die Steuer-CD mit den Steuererklärungen des jeweiligen Bankkunden abgeglichen und die fehlende Erklärung entdeckt war und der Bankkunde dies wusste oder damit rechnen musste, soll nach diesem Urteil die Tat bereits entdeckt sein, wenn die Art der Verschleierung der Einkunftsquelle ein signifikantes Indiz für eine fehlende Versteuerung ist. Dies könnte etwa bei Nummernkonten der Fall sein, so dass hier eine Selbstanzeige nur noch solange möglich sein dürfte, bis der Name des Kontoinhabers den Finanzbehörden bekannt wird. Ob der Bankkunde hiermit rechnen musste, ist für den 1. Strafsenat nicht mehr entscheidend.

Eine Selbstanzeige sollte daher bei potentiell Betroffenen sofort erfolgen. Jedenfalls solange die Daten der HSBC noch nicht an die deutschen Finanzbehörden übergeben wurden, ist dies noch rechtzeitig. Allerdings ist nach demselben Urteil nur noch eine vollständige Selbstanzeige unter Offenlegung aller Konten strafbefreiend.        

Auch für Kunden anderer Kreditinstitute besteht akuter Handlungsbedarf, da nach einem Vorschlag des Bundesrates zu dem derzeit im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Jahressteuergesetz 2010 (BT Drucksache 17/2823) ab dem 01.01.2011 die Möglichkeiten einer strafbefreienden Selbstanzeige weiter eingeschränkt werden sollen.


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