{"id":6012,"date":"2016-11-16T13:18:00","date_gmt":"2016-11-16T13:18:00","guid":{"rendered":"https:\/\/dev.strafrecht.de\/?post_type=press_post&#038;p=6012"},"modified":"2022-02-02T13:21:54","modified_gmt":"2022-02-02T13:21:54","slug":"wenn-unternehmen-sich-selbst-reinigen","status":"publish","type":"press_post","link":"https:\/\/www.strafrecht.de\/en\/press_post\/wenn-unternehmen-sich-selbst-reinigen\/","title":{"rendered":"Wenn Unternehmen sich selbst reinigen"},"content":{"rendered":"\n<p>Wenn Unternehmen sich selbst reinigen<\/p>\n\n\n\n<p>Im Blickpunkt: Der Ausschluss von Vergabeverfahren und die Selbstreinigung nach dem GWB<\/p>\n\n\n\n<p><em>Gastbeitrag von Prof. Dr. J\u00fcrgen Wessing im <a rel=\"noreferrer noopener\" href=\"https:\/\/www.deutscheranwaltspiegel.de\/anwaltspiegel\/archiv\/wenn-unternehmen-sich-selbst-reinigen\/\" target=\"_blank\"><span style=\"color:#008bce\" class=\"has-inline-color\">Deutschen AnwaltSpiegel 23\/2016<\/span><\/a><\/em><\/p>\n\n\n\n<p>Bei Verst\u00f6\u00dfen gegen das Wirtschaftsstrafrecht stellt sich f\u00fcr Unternehmen in erster Linie die Frage, welche sanktionsrechtlichen Folgen der Versto\u00df hat, ob also eine Strafbarkeit des Managements besteht und ob eine Geldbu\u00dfe gegen das Unternehmen nach \u00a7 30 OWiG verh\u00e4ngt werden kann. In modernen Rechtsordnungen k\u00f6nnen Gesetzesverst\u00f6\u00dfe jedoch dar\u00fcber hinaus weitere schwerwiegende Folgen haben, die mitunter auch das Verh\u00e4ltnis zwischen Unternehmen und Staat betreffen. So k\u00f6nnen Unternehmen beispielsweise bei bestimmten Wirtschaftsdelikten, wie etwa Kartellrechtsverst\u00f6\u00dfen, f\u00fcr einen bestimmten Zeitraum von Vergabeverfahren \u00f6ffentlicher Auftraggeber ausgeschlossen werden. Im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie 2014\/24\/EU wurde in \u00a7\u00a7 123 ff. GWB geregelt, unter welchen Voraussetzungen Unternehmen von Vergabeverfahren ausgeschlossen werden k\u00f6nnen und wie dies im Wege einer sogenannten Selbstreinigung durch freiwillige Compliancema\u00dfnahmen verhindert werden kann. Trotz (oder gerade wegen) der Neuregelungen taucht gerade bei Kartellrechtsverst\u00f6\u00dfen eine Reihe von Fallstricken und offenen Fragen auf.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Gr\u00fcnde f\u00fcr einen Ausschluss von Vergabeverfahren<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Nach alter Rechtslage sollten Auftr\u00e4ge nur an \u201egesetzestreue und zuverl\u00e4ssige\u201c Unternehmen vergeben werden (\u00a7 97 Abs. 4 GWB a.F.). Anstelle dieser generalklauselartigen Regelung sieht das Gesetz nun eine Reihe von konkreten Voraussetzungen vor, bei deren Vorliegen Unternehmen entweder zwingend oder fakultativ von Vergabeverfahren ausgeschlossen werden k\u00f6nnen. Die zwingenden Ausschlussgr\u00fcnde sind in \u00a7 123 Abs. 1 und Abs. 4 GWB geregelt. Dieser abschlie\u00dfende Katalog von Wirtschaftsdelikten umfasst insbesondere Geldw\u00e4sche (\u00a7 261 StGB), Betrug, soweit er sich gegen den Haushalt der EU richtet (\u00a7 263 StGB), Subventionsbetrug (\u00a7 264 StGB), Korruptionsdelikte (\u00a7\u00a7 299, 333, 334 StGB) sowie Verst\u00f6\u00dfe gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beitr\u00e4gen zur Sozialversicherung. Erforderlich ist nach dem klaren Gesetzeswortlaut eine rechtskr\u00e4ftige Verurteilung oder Festsetzung einer Geldbu\u00dfe, so dass Strafbefehle nach \u00a7 407 StPO sowie Einstellungen unter Auflagen nach \u00a7 153a StPO nicht zu einem Ausschluss f\u00fchren k\u00f6nnen. Das Verhalten einer rechtskr\u00e4ftig verurteilten Person wird gem\u00e4\u00df \u00a7 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zugerechnet, wenn diese Person als f\u00fcr die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat. Diese Vorschrift, die an \u00a7 30 Abs. 1 OWiG angelehnt ist, erfasst insbesondere Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer, Aufsichtsratsmitglieder und Prokuristen, nicht hingegen sonstige Mitarbeiter in leitender Stellung. Von einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren kann gem\u00e4\u00df \u00a7 123 Abs. 5 GWB abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gr\u00fcnden des \u00f6ffentlichen Interesses geboten ist.<\/p>\n\n\n\n<p>Bei den fakultativen Ausschlussgr\u00fcnden, die in \u00a7 124 GWB geregelt sind, muss der \u00f6ffentliche Auftraggeber eine Ermessens- und Prognoseentscheidung treffen und dabei das Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeitsprinzip ber\u00fccksichtigen. Hierbei ist auch zu bedenken, dass sich die in \u00a7 124 GWB aufgef\u00fchrten Rechtsverst\u00f6\u00dfe vom Unrechtsgehalt her durchaus unterscheiden. Zu den wichtigsten fakultativen Ausschlussgr\u00fcnden z\u00e4hlen Verst\u00f6\u00dfe gegen Umwelt-, Arbeits- und Sozialrecht, die Zahlungsunf\u00e4higkeit des Unternehmens, wettbewerbsbeschr\u00e4nkende Absprachen, Schlechterf\u00fcllung sowie schwere Verfehlungen im Rahmen der beruflichen T\u00e4tigkeit, durch die die Integrit\u00e4t des Unternehmens in Frage gestellt wird. Bei Wettbewerbsverst\u00f6\u00dfen m\u00fcssen gem\u00e4\u00df \u00a7 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB nach dem Gesetzeswortlaut \u201ehinreichende Anhaltspunkte\u201c f\u00fcr eine wettbewerbsbeschr\u00e4nkende Vereinbarung vorliegen. Abgestimmte Verhaltensweisen i.S.d. \u00a7 1 GWB k\u00f6nnen unter \u00a7 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB fallen, wobei jedoch eine solche schwere Verfehlung \u201enachweislich\u201c begangen worden sein muss. Ein rechtskr\u00e4ftiges Urteil oder eine rechtskr\u00e4ftige Geldbu\u00dfe sind nicht erforderlich, so dass wohl auch ein Settlement mit der Kartellbeh\u00f6rde ausreicht.<\/p>\n\n\n\n<p>Das blo\u00dfe Vorliegen eines Durchsuchungsbeschlusses oder die Mitteilung von Beschwerdepunkten durch die Kartellbeh\u00f6rde d\u00fcrften jedoch im Regelfall kein ausreichender Nachweis daf\u00fcr sein, dass tats\u00e4chlich eine schwere Verfehlung vorliegt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>M\u00f6glichkeit der Selbstreinigung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Auch beim Vorliegen von Ausschlussgr\u00fcnden kann ein Unternehmen weiter an Vergabeverfahren teilnehmen, wenn es gem\u00e4\u00df \u00a7 125 GWB eine sogenannte Selbstreinigung durchf\u00fchrt. Es handelt sich um die Kodifizierung eines von der Rechtsprechung anerkannten Instruments, bei dem das betroffene Unternehmen das Vorliegen von drei kumulativen Voraussetzungen nachweisen muss: Erstens muss eine Wiedergutmachung f\u00fcr Sch\u00e4den, die durch die Straftat oder das Fehlverhalten verursacht wurden, erfolgen. Hier stellt sich die Frage, was bei Schadensersatzforderungen gilt, die dem Grunde oder der H\u00f6he nach umstritten sind. Dies spielt vor allem bei Kartellrechtsverst\u00f6\u00dfen oft eine Rolle, da die Schadensberechnung wegen Schwierigkeiten bei der Ermittlung des hypothetischen Marktpreises und der M\u00f6glichkeit einer Passing-on-Defense hochkomplex ist. Nach richtiger Auffassung muss es in derartigen F\u00e4llen gen\u00fcgen, wenn das Unternehmen sich generell zur Zahlung eines Ausgleichs bereit erkl\u00e4rt.<\/p>\n\n\n\n<p>Zweitens muss das Unternehmen aktiv an der Sachverhaltsaufkl\u00e4rung mitwirken. Dies erfordert in der Regel zun\u00e4chst eine interne Untersuchung und sodann eine aktive Zusammenarbeit mit der Ermittlungsbeh\u00f6rde und dem \u00f6ffentlichen Auftraggeber. In Kartellrechtsf\u00e4llen k\u00f6nnen Unternehmen, die bereits im Bu\u00dfgeldverfahren aufgrund der Kronzeugenregelung mit der Kartellbeh\u00f6rde kooperiert haben, auf ihren Bonusantrag zur\u00fcckgreifen.<\/p>\n\n\n\n<p>Drittens muss das Unternehmen konkrete technische, organisatorische und personelle Ma\u00dfnahmen ergreifen, die geeignet sind, weitere Straftaten oder weiteres Fehlverhalten zu vermeiden. Hierzu ist die Einf\u00fchrung oder \u00dcberpr\u00fcfung eines Compliancemanagementsystems erforderlich. Die Erforderlichkeit konkreter Ma\u00dfnahmen ist einzelfallabh\u00e4ngig. Mitunter muss ein Unternehmen, wenn es die Selbstreinigung glaubhaft machen m\u00f6chte, sich von denjenigen Unternehmensmitarbeitern, die den Versto\u00df begangen haben, trennen. Doch bei Kartellverst\u00f6\u00dfen kann nicht von einem Unternehmen erwartet werden, dass es Mitarbeiter, die sich im Rahmen des Kronzeugenantrags aktiv um eine Sachverhaltsaufkl\u00e4rung bem\u00fcht und sich freiwillig selbst belastet haben, anschlie\u00dfend im Rahmen der Selbstreinigung entl\u00e4sst. Ergreift das Unternehmen keine (oder keine ausreichenden) Selbstreinigungsma\u00dfnahmen, darf es bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach \u00a7 123 GWB h\u00f6chstens f\u00fcnf Jahre ab dem Tag der rechtskr\u00e4ftigen Verurteilung von der Teilnahme an Vergabeverfahren ausgeschlossen werden oder bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach \u00a7 124 GWB h\u00f6chstens drei Jahre ab dem betreffenden Ereignis. Bei Kartellrechtsverst\u00f6\u00dfen bleibt abzuwarten, ob dieser in \u00a7 126 GWB geregelte Fristablauf in der Praxis nicht gr\u00f6\u00dfere Bedeutung haben wird als die Selbstreinigung.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>M\u00f6gliche Einf\u00fchrung eines Bundeskorruptionsregisters<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Gesetzgeber pr\u00fcft aktuell, ob die Einf\u00fchrung eines Bundeskorruptionsregisters, das den Vergabestellen als zentrale Informationsquelle dienen soll, sinnvoll w\u00e4re. Bislang gibt es nur einzelne L\u00e4nderkorruptionsregister mit teilweise unterschiedlichen Regelungen. Doch derzeit scheint es noch viele offene Fragen zur m\u00f6glichen Einf\u00fchrung eines einheitlichen Bundeskorruptionsregisters zu geben: Welche Delikte genau sollen eingetragen werden? Soll eine Meldepflicht der Strafverfolgungsbeh\u00f6rden bestehen? Wie sieht es mit Verurteilungen im Ausland aus? Soll bei einer erfolgreichen Selbstreinigung eine Tilgung des Registereintrags erfolgen, und wer beurteilt, ob eine Selbstreinigung erfolgreich war?<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Fazit<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Es ist wie so oft: Die Neuregelung schafft zwar in vielen Punkten Klarheit, wirft zugleich aber neue Fragen auf und schafft weiteren Regelungsbedarf. F\u00fcr Unter\u00adnehmen ist der beste Rat immer noch, \u201esauber zu bleiben\u201c \u2013 damit eine Selbstreinigung gar nicht erst n\u00f6tig wird.<\/p>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-buttons is-layout-flex wp-block-buttons-is-layout-flex\"><\/div>\n\n\n\n<p><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Gastbeitrag von Prof. Dr. J\u00fcrgen Wessing im Deutschen AnwaltSpiegel 23\/2016<\/p>\n","protected":false},"template":"","categories":[],"person":[271],"discipline":[],"class_list":["post-6012","press_post","type-press_post","status-publish","hentry","person-juergen-wessing"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO Premium plugin v26.1 (Yoast SEO v27.1.1) - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-premium-wordpress\/ -->\n<title>Wenn Unternehmen sich selbst reinigen - Wessing &amp; Partner<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"noindex, follow\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"en_US\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Wenn Unternehmen sich selbst reinigen\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Gastbeitrag von Prof. Dr. J\u00fcrgen Wessing im Deutschen AnwaltSpiegel 23\/2016\" \/>\n<meta property=\"og:url\" content=\"https:\/\/www.strafrecht.de\/en\/press_post\/wenn-unternehmen-sich-selbst-reinigen\/\" \/>\n<meta property=\"og:site_name\" content=\"Wessing &amp; Partner\" \/>\n<meta property=\"article:modified_time\" content=\"2022-02-02T13:21:54+00:00\" \/>\n<meta name=\"twitter:card\" content=\"summary_large_image\" \/>\n<meta name=\"twitter:label1\" content=\"Est. reading time\" \/>\n\t<meta name=\"twitter:data1\" content=\"6 minutes\" \/>\n<script type=\"application\/ld+json\" class=\"yoast-schema-graph\">{\"@context\":\"https:\/\/schema.org\",\"@graph\":[{\"@type\":\"WebPage\",\"@id\":\"https:\/\/www.strafrecht.de\/en\/press_post\/wenn-unternehmen-sich-selbst-reinigen\/\",\"url\":\"https:\/\/www.strafrecht.de\/en\/press_post\/wenn-unternehmen-sich-selbst-reinigen\/\",\"name\":\"Wenn Unternehmen sich selbst reinigen - Wessing &amp; Partner\",\"isPartOf\":{\"@id\":\"https:\/\/www.strafrecht.de\/en\/#website\"},\"datePublished\":\"2016-11-16T13:18:00+00:00\",\"dateModified\":\"2022-02-02T13:21:54+00:00\",\"breadcrumb\":{\"@id\":\"https:\/\/www.strafrecht.de\/en\/press_post\/wenn-unternehmen-sich-selbst-reinigen\/#breadcrumb\"},\"inLanguage\":\"en-US\",\"potentialAction\":[{\"@type\":\"ReadAction\",\"target\":[\"https:\/\/www.strafrecht.de\/en\/press_post\/wenn-unternehmen-sich-selbst-reinigen\/\"]}]},{\"@type\":\"BreadcrumbList\",\"@id\":\"https:\/\/www.strafrecht.de\/en\/press_post\/wenn-unternehmen-sich-selbst-reinigen\/#breadcrumb\",\"itemListElement\":[{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":1,\"name\":\"Startseite\",\"item\":\"https:\/\/www.strafrecht.de\/en\/\"},{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":2,\"name\":\"Wenn Unternehmen sich selbst reinigen\"}]},{\"@type\":\"WebSite\",\"@id\":\"https:\/\/www.strafrecht.de\/en\/#website\",\"url\":\"https:\/\/www.strafrecht.de\/en\/\",\"name\":\"Wessing &amp; Partner\",\"description\":\"Strafrecht nach allen Regeln der Kunst.\",\"potentialAction\":[{\"@type\":\"SearchAction\",\"target\":{\"@type\":\"EntryPoint\",\"urlTemplate\":\"https:\/\/www.strafrecht.de\/en\/?s={search_term_string}\"},\"query-input\":{\"@type\":\"PropertyValueSpecification\",\"valueRequired\":true,\"valueName\":\"search_term_string\"}}],\"inLanguage\":\"en-US\"}]}<\/script>\n<!-- \/ Yoast SEO Premium plugin. -->","yoast_head_json":{"title":"Wenn Unternehmen sich selbst reinigen - Wessing &amp; Partner","robots":{"index":"noindex","follow":"follow"},"og_locale":"en_US","og_type":"article","og_title":"Wenn Unternehmen sich selbst reinigen","og_description":"Gastbeitrag von Prof. Dr. J\u00fcrgen Wessing im Deutschen AnwaltSpiegel 23\/2016","og_url":"https:\/\/www.strafrecht.de\/en\/press_post\/wenn-unternehmen-sich-selbst-reinigen\/","og_site_name":"Wessing &amp; Partner","article_modified_time":"2022-02-02T13:21:54+00:00","twitter_card":"summary_large_image","twitter_misc":{"Est. reading time":"6 minutes"},"schema":{"@context":"https:\/\/schema.org","@graph":[{"@type":"WebPage","@id":"https:\/\/www.strafrecht.de\/en\/press_post\/wenn-unternehmen-sich-selbst-reinigen\/","url":"https:\/\/www.strafrecht.de\/en\/press_post\/wenn-unternehmen-sich-selbst-reinigen\/","name":"Wenn Unternehmen sich selbst reinigen - Wessing &amp; Partner","isPartOf":{"@id":"https:\/\/www.strafrecht.de\/en\/#website"},"datePublished":"2016-11-16T13:18:00+00:00","dateModified":"2022-02-02T13:21:54+00:00","breadcrumb":{"@id":"https:\/\/www.strafrecht.de\/en\/press_post\/wenn-unternehmen-sich-selbst-reinigen\/#breadcrumb"},"inLanguage":"en-US","potentialAction":[{"@type":"ReadAction","target":["https:\/\/www.strafrecht.de\/en\/press_post\/wenn-unternehmen-sich-selbst-reinigen\/"]}]},{"@type":"BreadcrumbList","@id":"https:\/\/www.strafrecht.de\/en\/press_post\/wenn-unternehmen-sich-selbst-reinigen\/#breadcrumb","itemListElement":[{"@type":"ListItem","position":1,"name":"Startseite","item":"https:\/\/www.strafrecht.de\/en\/"},{"@type":"ListItem","position":2,"name":"Wenn Unternehmen sich selbst reinigen"}]},{"@type":"WebSite","@id":"https:\/\/www.strafrecht.de\/en\/#website","url":"https:\/\/www.strafrecht.de\/en\/","name":"Wessing &amp; Partner","description":"Strafrecht nach allen Regeln der Kunst.","potentialAction":[{"@type":"SearchAction","target":{"@type":"EntryPoint","urlTemplate":"https:\/\/www.strafrecht.de\/en\/?s={search_term_string}"},"query-input":{"@type":"PropertyValueSpecification","valueRequired":true,"valueName":"search_term_string"}}],"inLanguage":"en-US"}]}},"jetpack_sharing_enabled":true,"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.strafrecht.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/press_post\/6012","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.strafrecht.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/press_post"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.strafrecht.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/press_post"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.strafrecht.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=6012"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.strafrecht.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=6012"},{"taxonomy":"person","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.strafrecht.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/person?post=6012"},{"taxonomy":"discipline","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.strafrecht.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/discipline?post=6012"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}