Cybercrime, IT & Datenschutzstrafrecht

Mit der digitalen Transformation wächst der Anteil rechnergestützter Prozesse im Unternehmen ständig. Arbeit und Arbeitsplatz werden mittels Kommunikationstechnologie zunehmend entkoppelt – Remote Working ist gerade in Zeiten der Pandemie das Gebot der Stunde. Die Schattenseite: In kaum einem anderen Bereich realisieren sich unmittelbare Risiken für das Unternehmen als im Bereich IT und Datenschutz.

Cybercrime

Theoretisch ist heute jeder Betrieb dem Risiko ausgesetzt, einem Cyberangriff zum Opfer zu fallen. Legen Hacker die Unternehmens-IT lahm oder kapern Daten, sind nicht nur immense Kosten für die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit verbunden. Fallen personenbezogene Daten und vertrauliche Informationen von Geschäftspartnern und Kunden den Tätern in die Hände, haftet dafür bei mangelhaftem Schutz das angegriffene Unternehmen selbst.

Sich gegen Cybercrime zu wappnen, wird für Unternehmen daher zu einem wichtigen Baustein der Compliance. Werden IT-Compliance-Vorschriften nicht eingehalten, drohen Unternehmen mittlerweile empfindliche Bußgelder.

Präventionsprogramme gegen Cyberangriffe zu entwickeln und im Krisenfall strafrechtlich zu begleiten, ist ein Schwerpunkt unserer Praxis im Bereich des IT-Strafrechts. In Teams aus erfahrenden Strafrechtlern und IT-Spezialisten beraten wir die Unternehmensleitung dabei, rechtliche und tatsächliche Risiken im Kontext von Cybercrime zu minimieren und Compliance-Untersuchungen anzustoßen, die dabei helfen, Schwachstellen technischer oder organisatorischer Art auszumachen. (>> IT-Forensik)

IT-Strafrecht & Datenschutz

Nicht immer sind es großangelegte Hackerangriffe von außen, die die Unternehmens-IT bedrohen. Dem IT-Strafrecht zuzuordnen sind weitere Delikte, die der Gesetzgeber sukzessive in das Strafgesetzbuch aufgenommen hat, darunter das Ausspähen von Daten (§§ 202a-c StGB), Computerbetrug (§ 263a StGB), Datenveränderung (§ 303a StGB) oder Computersabotage (§ 303b StGB).  Auch urheberrechtliche Delikte durch nicht autorisierte Downloads von Musik und Filmen oder Betrug auf Online-Shopping-Plattformen fallen in den Bereich des IT-Strafrecht im weitesten Sinne.

Besonders haftungsträchtig für Unternehmen sind spätestens seit Geltung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) datenschutzrechtliche Verstöße. Gelangen personenbezogene Daten Dritten zur Kenntnis, ohne dass das die Daten erhebende Unternehmen ausreichende Sicherungsmaßnahmen getroffen und dies auch dokumentiert hat, drohen heute empfindliche Geldbußen.

Wir unterstützen Unternehmen dabei, ihre Compliance unter den Aspekten IT-Sicherheit und Datenschutz zu optimieren. Dabei zeigen wir die Risikofelder auf und helfen bei der Sensibilisierung der Mitarbeiter dafür, etwa im Rahmen von unternehmensinternen Schulungen.

Typische Themen:

  • Hackerangriffe durch Ransomware
  • Datendiebstahl und Ausspähen von Daten
  • Wirtschaftsspionage
  • IT-Compliance
  • Review von IT-Sicherheitsrichtlinien
  • Verstöße gegen Datenschutzgesetze
  • IT-Forensik

 
Sie können auf uns zählen:

  • Geschäftsführer
  • Führungskräfte aus IT und R&D
  • Compliance-Verantwortliche
  • Externe Berater

IT-Forensik

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Der Cyber-Vorstand

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