Hinweisgebersysteme

Hinweisgebersysteme schaffen Vertrauen bei den Mitarbeitern und stärken die Compliance-Kultur des Unternehmens. Darüber hinaus bieten sie den Vorteil, dass Unternehmen frühzeitig von möglichen Pflichtverletzungen erfahren. Sie können so rasch Hinweisen im Rahmen einer internen Aufarbeitung nachgehen. Gäbe es kein internes Hinweisgebersystem besteht das Risiko, dass sich Hinweisgeber direkt an Behörden oder die Strafverfolgungsorgane bzw. geradewegs an Medien und Presse wenden.

Hinweisgeberschutz ab dem 17. Dezember 2023 verpflichtend

Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet ab dem 17. Dezember 2023 jedes Unternehmen, das in der Regel 50 oder mehr Beschäftigte hat, mindestens einen Meldekanal einzurichten. So soll es Mitarbeitern ermöglicht werden, vertraulich Hinweise über im Unternehmen begangene Verstöße abzugeben. Unternehmen, die dieser Pflicht nicht nachkommen, können ab Dezember 2023 mit einem Bußgeld belegt werden.

Sorgfalt für die Lieferkette

Darüber hinaus verpflichtet das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz Unternehmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten ein unternehmensinternes Beschwerdeverfahren einzurichten. Es soll Beschäftigten sowie Außenstehenden ermöglichen auf menschenrechtsbezogene und umweltrelevante Risiken hinzuweisen bzw. Verstöße zu melden. Ab dem 1. Januar 2024 gilt diese Pflicht auch für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten.

Einrichtung und Betrieb von Hinweisgebersystemen

Wir begleiten und unterstützen Unternehmen und öffentliche Institutionen bei der rechtssicheren Einrichtung und dem Betrieb eines Hinweisgebersystems. Wir klären alle anfallenden Rechtsfragen und erstellen die notwendige Dokumentation sowie erforderliche Richtlinien.

Als Ombudsstelle kümmern wir uns um jede eingehende Meldung sowie um die gesetzlich vorgeschriebene Eingangsbestätigung und das gesamte Case-Management. Mit unserer Expertise im Bereich Compliance und Investigations sind wir für Unternehmen aller Branchen und öffentliche Einrichtungen aktiv:

  1. Wir prüfen die Meldung auf Plausibilität und stellen erforderlichenfalls ergänzende Nachfragen an den Hinweisgeber.
  2. Wir leiten die Meldung mit einer ersten rechtlichen Einschätzung und Empfehlung an Sie weiter.
  3. Wir unterstützen Sie bei Bedarf auch im Anschluss bei einer internen Untersuchung (internal investigation).


Ein Vorteil ist unsere berufsrechtliche Schweigepflicht. Sie gewährleistet eine besonders geschützte Vertraulichkeit. So können Ihre Mitarbeiter sicher sein, dass ihre Identität vertraulich behandelt und auf Wunsch ihre Anonymität gewahrt wird. Gleichzeitig ist sichergestellt, dass Hinweise ernst genommen und professionell bearbeitet werden.

Sie haben Bedarf an der Installation bzw. dem Betrieb eines rechtssicheren Hinweisgebersystems? Dann wenden Sie sich an uns.

Sie können auf uns zählen:

  • Unternehmen aller Branchen
  • Öffentliche Einrichtungen