Steuerstreit

Auch die Steuerverwaltung kann irren. Jedes Jahr erteilen die Finanzbehörden in einem nicht unerheblichen Prozentsatz falsche Steuerbescheide. Bereits in der Auseinandersetzung mit dem Finanzamt vor dem Bescheid können sich Konflikte entfachen. Oft werden die Weichen bereits in der Betriebsprüfung gestellt, welche wir daher ebenfalls begleiten. Und spätestens, wenn der Steuerpflichtige in das Visier der Steuerfahndung gerät, stehen die Alarmsignale auf Rot.

In all jeden Fällen, in denen das Finanzamt bei abweichenden Auffassungen über steuerliche Sachverhalte nicht einlenkt, ist ein Finanzgerichtsprozess angezeigt. Die dafür erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, früh die richtigen Weichen für eine erfolgreiche Prozessführung zu stellen und das Verfahren dann auch mit der nötigen Sachkunde und Vehemenz durchzufechten, ist Gegenstand unserer Tätigkeit im Bereich Tax Litigation.

Wir vertreten die Interessen unserer Mandanten in Einspruchsverfahren gegenüber dem Finanzamt ebenso wie vor den Finanzgerichten. Dazu prüfen wir zunächst die Aussichten, die Ihre Angelegenheit verspricht, und beraten Sie bei der Frage, wie sie am einfachsten und schnellsten zu erledigen ist. Führt am Weg zu Gericht kein Weg vorbei, vertreten wir Sie sowohl im vorläufigen Rechtsschutz als auch im Hauptsachverfahren.

Unsere steuerstrafrechtliche Spezialisierung kommt naturgemäß besonders zum Tragen, wenn das finanzgerichtliche Verfahren um die Steuerschuld auch noch ein Steuerstrafverfahren nach sich zieht. Hier verteidigen wir Sie sowohl im Zusammenhang mit vermeintlich verspäteten oder fehlerhaften Selbstanzeigen als auch mit Blick auf den eigentlichen Vorwurf der Steuerverkürzung.