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Die Einführung eines Unternehmensstrafrechts in Deutschland regelt der Gesetzgeber mit dem geplanten Verbandssanktionengesetz. Anknüpfungspunkt für eine Strafbarkeit ist danach die „Verbandstat“.
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Die Heinrich Heine Universität Düsseldorf hat eine Stellungnahme zu dem Referentenentwurf an das Bundesministerium der Justiz eingereicht.
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