Selbstanzeigen

Über die Jahre sind die Befugnisse der Finanzbehörden zu Ermittlungen im In- und Ausland stetig gewachsen. Sie können heute nicht nur durch den Ankauf von Bankdaten Informationen über Auslandskonten mit im Zweifel nicht ordnungsgemäß versteuerten Geldern erhalten. Auch neue Abkommen mit zahlreichen Staaten wie der Schweiz und Liechtenstein oder jüngst der Türkei geben den deutschen Finanzbehörden die Möglichkeit, im Ausland gezielt nach Konten zu fragen.

Die Selbstanzeige ermöglicht grundsätzlich die Rückkehr in die Steuerehrlichkeit. Das große Aber lautet: Strafbefreiend wirkt die Selbstanzeige nur dann, wenn die Steuerverkürzung noch nicht entdeckt worden ist.

Eine Selbstanzeige korrekt und rechtzeitig zu erstellen, bedeutet daher eine besondere Herausforderung. Dies gilt insbesondere dann, wenn es um Erträge aus komplexen Finanzprodukten oder um unterschiedliche Rechtslagen innerhalb des Nachdeklarationszeitraums geht oder bei unübersichtlichen / unvollständigen Bankunterlagen.

Risiken bei unterlassener Selbstanzeige

Die steuerstrafrechtlichen Risiken einer unterlassenen oder nicht richtig erstellten Selbstanzeige sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Bei Verkürzungsbeträgen in Millionenhöhe ist inzwischen eine Freiheitstrafe ohne Bewährung zu erwarten. Zugleich hat der Gesetzgeber die Anforderungen an die Wirksamkeit einer Selbstanzeige mehrfach verschärft. Die Selbstanzeige muss gleich im ersten Schritt vollständig und richtig sein. Dies erfordert die genaue Prüfung aller in die Selbstanzeige einzubeziehenden Jahre.

Kompetente und umfassende Selbstanzeigeberatung

Unsere Rechtsanwälte und Steuerberater bündeln die für eine Selbstanzeigeberatung notwendige steuerrechtliche und strafrechtliche Expertise. So stellen wir sicher, dass wir in jedem Fall auch alle außersteuerstrafrechtlichen Aspekte einer Selbstanzeige beachten. Langjährige, aktiv gepflegte Kontakte zu Banken und Kollegen im Ausland, die Zusammenarbeit mit erfahrenen Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern bei der Auswertung der relevanten Steuerunterlagen und die Kenntnis der unterschiedlichen Praxis der verschiedenen Finanzbehörden ermöglichen es uns, schnell und äußerst kompetent zu reagieren.

In akuten Gefährdungssituationen sind wir umgehend erreichbar, erforderlichenfalls auch unter unserer Notrufnummer: +49 (0) 172 / 755 50 50.