Korruption

Ermittlungen wegen Korruption sind der Albtraum jedes Unternehmens. Im Zweifel haben sie drastische Konsequenzen. Neben den verhängten Bußgeldern und Verfallsanordnungen treffen der Imageschaden und eine schlechte Presse sowie anschließende Wettbewerbsnachteile die Unternehmen meist besonders hart. Für Geschäftsführer, Manager, Abteilungsleiter im Fokus der Ermittlungsbehörden sind Korruptionsverfahren enorm belastend.

Besonders komplex sind Verfahren wegen Korruption mit internationalen Bezügen. Sie haben in den vergangenen Jahrzehnten deutlich zugenommen. So wird die Bestechung ausländischer Amtsträger und Geschäftspartner immer mehr durch deutsche Staatsanwaltschaften verfolgt. Allen Schwierigkeiten im internationalen Rechtshilfeverkehr zum Trotz intensivieren die Behörden ihre Bemühungen, Fälle von Auslandskorruption zur Anklagereife zu bringen.

Neben den eindeutigen Fällen der Korruption – Bestechung und Bestechlichkeit oder Vorteilgewährung und Vorteilsannahme – gibt es Sachverhalte, die in eine Grauzone fallen. Dazu zählen Bonusprogramme und Incentive-Programme ebenso wie vermeintlich „innovative“ Einkaufs- und Vertriebsmodelle. Ihre strafrechtliche Bewertung ist wegen der Weite und Unschärfe der einschlägigen Straftatbestände mit erheblichen Unsicherheiten verbunden.

Wir beraten Unternehmen und Unternehmer im Zusammenhang mit dem Verdacht auf Korruption und unterstützen sie bei einer zuverlässigen Einordnung risikobehafteter Geschäftspraktiken. Wird wegen Korruptionsvorwürfen ermittelt, erarbeiten wir eine individuelle und klare Verteidigungsstrategie.

Typische Themen:

  • Bestechung / Bestechlichkeit
  • Vorteilgewährung / Vorteilsannahme
  • Incentives und Bonusprogramme
  • Einkaufs- und Vertriebsmodelle

 

Sie können auf uns zählen:

  • Geschäftsführer, Manager, Abteilungsleiter
  • Unternehmen aller Branchen