Krise & Insolvenz

Technischer Wandel, verändertes Kaufverhalten, Konkurrenz aus Niedriglohnländern und aktuell die Pandemie – es gibt viele Gründe, die ein Unternehmen an den wirtschaftlichen Abgrund rücken können. Die Versuchung für die Unternehmensleitung ist dann groß, die schwierige wirtschaftliche Lage möglichst lange nicht öffentlich zu machen. Kommt es doch zur Insolvenz, prüft die Staatsanwaltschaft, ob die Insolvenz nicht vielleicht zu spät angemeldet worden ist.

Neben der (drohenden) Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung sind Indizien für eine Insolvenzverschleppung die Nichtabführung von Sozialabgaben und Bankrottstraftaten wie etwa das Beiseiteschaffen von Vermögenswerten. Selbst wenn sie nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt hat, sieht sich die Geschäftsführung dann mit einer Vielzahl von Vorwürfen als Beschuldigter konfrontiert.

Unser Verteidigungskonzept basiert auf einer fundierten Kenntnis des Insolvenzrechts und der kaufmännischen Bewertungsmaßstäbe. In der Krise sorgen wir als strafrechtliche Berater dafür, dass sich selbst bei einer unvermeidlichen Insolvenz keine individuellen strafrechtlichen Risiken realisieren. Wir geben klare Empfehlungen dazu, wie sich die Unternehmensleitung vor insolvenzstrafrechtlich relevanten Fehlern schützen kann, insbesondere auch bei der Durchführung von Sanierungskonzepten oder der Planinsolvenz.

Typische Themen:

  • Insolvenzverschleppung
  • Vorenthalten von Arbeitsentgelten
  • Bankrott
  • Gläubigerbegünstigung

 

Sie können auf uns zählen:

  • Geschäftsführer, Vorstände
  • Einzelunternehmer / Gewerbetreibende