Zeugenbeistand

Wer in einem Strafverfahren als Zeuge geladen wird, ist zur wahrheitsgemäßen Aussage verpflichtet. Je komplexer das Verfahren und je unklarer ist, ob sich ein Zeuge durch seine Aussage selbst belasten könnte, desto ratsamer ist es, einen Rechtsanwalt als Zeugenbeistand hinzuzuziehen.

Die Strafprozessordnung sieht das Recht auf einen Zeugenbeistand seit dem Jahr 2009 eindeutig vor; in bestimmten Fällen hat ein Zeuge sogar Anspruch darauf, dass ihm ein Rechtsanwalt als Zeugenbeistand beigeordnet wird.

Unsere Anwälte sind mit der Begleitung von Zeugen in Wirtschaftsprozessen seit vielen Jahren vertraut. Wir beraten sie mit Blick auf ihre Zeugenaussage und führen dazu intensive Gespräche vor der eigentlichen Vernehmung durch Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht. 

Wir begleiten Zeugen in der jeweiligen Vernehmungssituation, sei es die Gerichtsverhandlung, eine polizeiliche oder staatsanwaltliche Vernehmung oder auch außerhalb eines Ermittlungs- bzw. Strafverfahrens: Unsere Partner sind mehrfach als Zeugenbeistand in einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum Einsatz gekommen.

Typische Themen:

  • Strafbarkeitsrisiken durch unwahre Zeugenaussagen
  • Risiko der Selbstbelastung
  • Begleitung in der konkreten Befragungssituation


Sie können auf uns zählen:

  • Zeugen in Ermittlungs- und Strafverfahren
  • Zeugen vor parlamentarischen Untersuchungsausschüssen